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<  Steinerei und mehr  ~  Regeln für den Wettbewerb der "Steinerei 2005"

mert
Verfasst am: 04.02.2005, 14:03 Antworten mit Zitat
Anmeldedatum: 21.09.2004 Beiträge: 440 Wohnort: Salzhemmendorf
Regeln für den Wettbewerb der „Steinerei 2005 – 1. deutsches Brickfilmfestival“ am 28. Mai 2005 in Gießen

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die
a) aus dem deutschsprachigen Raum stammt
b) im Brickboard.de-Forum angemeldet ist

Eingereicht werden können alle Filme, die
a) im deutschsprachigen Raum produziert worden sind
b) mit Lego- oder ähnlichem Klick-Stein-Material gedreht wurden

und zwar unabhängig davon, ob sie
a) deutschsprachig sind
b) schon veröffentlicht worden sind
c) schon in anderen Wettbewerben eingereicht worden sind
d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben

Einschränkungen gibt es nur bezüglich
a) der Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material innerhalb des Films, insbesondere Musik und Filmsoundtrack – es sei denn, der Teilnehmer weist nach, daß er eine Erlaubnis der Urbeberrechtsinhaber hat, dieses Material zu verwenden
b) der Verbreitung von Inhalten, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen
c) einer Länge, die 15 Minuten überschreitet

Alle Filme müssen bis spätestens 30. April 2005 eingereicht werden. Das geschieht per Mail-Attachment an mwm@mathias-mertens.de oder per Post mit Datenträger an Mathias Mertens, Leihgesterner Weg 3, 35392 Gießen. Die Filme müssen in einem gängigen Format komprimiert sein – Mpeg, Avi, RealMedia, Quicktime – und auf einem Windows XP-System mit entsprechender Software abspielbar sein. Beschränkungen hinsichtlich der Dateigröße gibt es nicht, man sollte aber die Handhabbarkeit bei der Erstellung und Verschickung berücksichtigen. Beim Einreichen ist darauf zu achten, daß Name, Adresse, Mailadresse, Telephonnummer und Brickboard-Name des Teilnehmers angegeben werden.

Die Organisatoren halten sich vor, unter den eingereichten Beiträgen, die den oben ausgeführten Bedingungen entsprechen, eine Vorauswahl vorzunehmen und die Teilnehmer des Wettbewerbes zu bestimmen. Dies geschieht vor allem wegen der zeitlichen Beschränkungen des Wettbewerbs. Einspruch gegen diese Auswahl kann nicht erhoben werden.

Die Filme werden im Rahmen des Festivals „Steinerei 2005“ am 28. Mai 2005 im Margarete-Bieber-Saal Gießen öffentlich vorgeführt. Die Anwesenheit des Filmproduzenten ist weder erforderlich, um am Wettbewerb teilzunehmen, noch um einen Preis zu gewinnen.

Die Organisatoren bestimmen eine Jury, die am Tag des Festivals die zum Wettbewerb zugelassenen Filme beurteilt. Sowohl jedes Jurymitglied als auch das Publikum als Ganzes hat dann jeweils eine Stimme, um abschließend zwei Preisträger zu bestimmen: zum einen den „Besten Film des Wettbewerbs“, zum anderen den „Vielversprechendsten Regisseur des Wettbewerbs“. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury und des Publikums kann nicht erhoben werden.

Gießen, den 4. Februar 2005

Mathias Mertens (hauptverantwortlicher Organisator der Steinerei 2005)
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Brickfilmer_Mario
Verfasst am: 04.02.2005, 21:08 Antworten mit Zitat
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Was ist denn das mit dem "Vielversprechendsten Regisseur des Wettbewerbs" ?
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mert
Verfasst am: 07.02.2005, 11:17 Antworten mit Zitat
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Probier's aus Zwinkern
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Brickfilmer_Mario
Verfasst am: 07.02.2005, 14:37 Antworten mit Zitat
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mert hat Folgendes geschrieben:
Probier's aus Zwinkern


komm sage es mir Zwinkern
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Clemens1
Verfasst am: 08.02.2005, 10:42 Antworten mit Zitat
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Wie gut das klassische Musik nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt
ist *händereib* jetzt bräuchte ich nur noch eine Idee, aber das ließe sich
wohl machen.

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Markus
Verfasst am: 08.02.2005, 20:20 Antworten mit Zitat
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hmmm ist den eigentlich mach bar einen lustigen FIlm zu machen? Denn alle sachen worüber man sich lustig machen kann sind doch rechtlich geschützt wie z.B. wenn man nur einmal im Film ebay sagt wird man doch gleich verklarkt oder wird das nicht so streng genommen?

Wie kann man das machen wenn in einen Stück des Filmes auf einem Lied basiert?

hoffe ich bekomme ein paar antworten, weil wie ich meinen Film eigentlich machen wollte kann ich jetzt nicht mehr... den Film kann ich jetzt ganz hinwerfen wenn ich keine Hilfe von jemanden bekomme der sich in Sachen Musik gut auskennt....


mipkr

Editiert von Conni, zusammengefügt
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Clemens1
Verfasst am: 09.02.2005, 10:00 Antworten mit Zitat
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mipkr hat Folgendes geschrieben:
hmmm ist den eigentlich mach bar einen lustigen FIlm zu machen? Denn alle sachen worüber man sich lustig machen kann sind doch rechtlich geschützt wie z.B. wenn man nur einmal im Film ebay sagt wird man doch gleich verklarkt oder wird das nicht so streng genommen?

Wie kann man das machen wenn in einen Stück des Filmes auf einem Lied basiert?

hoffe ich bekomme ein paar antworten, weil wie ich meinen Film eigentlich machen wollte kann ich jetzt nicht mehr... den Film kann ich jetzt ganz hinwerfen wenn ich keine Hilfe von jemanden bekomme der sich in Sachen Musik gut auskennt....


mipkr

Editiert von Conni, zusammengefügt


Bei ebay hmm, tja da wirds schwierig du könntest höchstens estrand oder ebucht daraus machen.
Zur Musik, ein Lied nur vom Titel zu erwähnen ist glaub ich erlaubt,
da du ja das Lied nicht vorspielst.

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Markus
Verfasst am: 09.02.2005, 19:14 Antworten mit Zitat
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Clemens1 hat Folgendes geschrieben:
Bei ebay hmm, tja da wirds schwierig du könntest höchstens estrand oder ebucht daraus machen.
Zur Musik, ein Lied nur vom Titel zu erwähnen ist glaub ich erlaubt,
da du ja das Lied nicht vorspielst.


Ich hab eine Lösung dafür ich sage einfach nicht bei Ebay ersteigert sondern im Internet ersteigert oder gibs für internet auch Patente!? ^^

aber ich meite mit

mipkr hat Folgendes geschrieben:
Wie kann man das machen wenn in einen Stück des Filmes auf einem Lied basiert?


nicht einen Titel erwähnen, sondern auch benutzen....
mipkr
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Felix
Verfasst am: 11.02.2005, 15:45 Antworten mit Zitat
Der Muhmann Anmeldedatum: 10.03.2004 Beiträge: 901 Wohnort: Gießen
Ich bzw. die GEMA müsste wissen wie viele m² der Veranstaltungsraum hat. Eintrittsgeld wird ja wohl nicht verlangt werden oder?

_________________
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Markus
Verfasst am: 11.02.2005, 19:20 Antworten mit Zitat
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Felix hat Folgendes geschrieben:
Ich bzw. die GEMA müsste wissen wie viele m² der Veranstaltungsraum hat. Eintrittsgeld wird ja wohl nicht verlangt werden oder?


ähm ich hab mich jetzt ein bisschen auf der Webseite von der GEMA erkundigt. Aber kann mir jemand sagen wo man diesen Kostenvorschlag bekommt?

Und ich wollte noch fragen ob man Geld gewinnen kann (was ich zwar nicht glaube)? Weil wenn man irgendwo einen Komponisten findet und der dir die Musik kostenlos macht und du selbst gewinnst dann Geld für deinen Film mit dem seiner Musik, da würde ich mich als Komponist verarscht fühlen....

mipkr
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Brickfilmer_Mario
Verfasst am: 11.02.2005, 20:37 Antworten mit Zitat
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mipkr hat Folgendes geschrieben:

Und ich wollte noch fragen ob man Geld gewinnen kann (was ich zwar nicht glaube)? Weil wenn man irgendwo einen Komponisten findet und der dir die Musik kostenlos macht und du selbst gewinnst dann Geld für deinen Film mit dem seiner Musik, da würde ich mich als Komponist verarscht fühlen....
mipkr


Ein halbwegs "normaler" Komponist der nicht irgendwie einen "Schuss" hat der wird mit dir alles ganz genau klären. Es heißt meistens so dass der Komponist die Musik gratis macht. Doch wenn der Film gewinne einbringt bekommt er z.B. 10 % (Wir, rNewMedia, machen es immer bei 10 %).
Das genze hat rein garnichts mit der GEMA zutun. Achso und nochwas. Wenn du ein wenig professionell Aussehen willst dann gibst du dem Komponisten deine Telefonnummer. (Natürlich nicht offen in einem Forum) so kann er dich bei Rückfragen immer erreichen und so kannst du auch alles mit den Kosten ausmachen.

mipkr hat Folgendes geschrieben:
ähm ich hab mich jetzt ein bisschen auf der Webseite von der GEMA erkundigt. Aber kann mir jemand sagen wo man diesen Kostenvorschlag bekommt?


Ich denke es gibt keinen "Kostenvorschlag" geschweige denn eine Norm zu den Preisen. Ich würde denen mal eine Mail mit deinem Vorhaben schreiben. Denn das ganze varieirt Von den .qm Anzahl des Vorführraumes (Wegen der Möglichen Anzahl der Besucher). Und dann natürlich das wichtigste. Denn die Leute können keine 10 000 Euros für eine Veranstaltung mit 100 Besuchern für ein Lied verlangen. Aber ich schätze mal so aus dem Bauch raus bei der Besucherzahl des Brickfilmcontest's 100 - 125 Euros. Ich tendiere aber zu mehr.

Ich bin im regie.de Forum schon bald 2 1/2 Jahre angemeldet und es gab mehr als 30 Threads zu der Sache. Schaue doch mal dort, du bist doch angemeldet.

EDIT: Ich habe nochmal ganz genau nachgeschaut und die GEMA-Gebühren belaufen sich auf 140 Euro pro Sekunde Musik. Natürlich hängt dass auch wieder von der Vorführung und in welchem Rahmen die Musik abgespielt wird.
Dann würde ich aber einem empfehlen den ganzen Song zu kaufen. Würde dann "nur" 10-14 Tausend Euro kosten.


Hoffe ich konnte helfen


Maxi


Zuletzt bearbeitet von Brickfilmer_Mario am 11.02.2005, 23:12, insgesamt einmal bearbeitet
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Felix
Verfasst am: 11.02.2005, 21:35 Antworten mit Zitat
Der Muhmann Anmeldedatum: 10.03.2004 Beiträge: 901 Wohnort: Gießen
Max, natürlich habe ich die Musiker schon vor langer Zeit selbst kontaktiert, Ich denke da aber nicht an einen 12 jährigen freizeit Komponisten, sondern an Coldplay, die sicher nicht zu erst meine Telefonnummer haben möchten.

Brickfilmer_mario hat Folgendes geschrieben:
Das genze hat rein garnichts mit der GEMA zutun.


In dem Fall hat das Ganze sehr wohl etwas mit der GEMA zu tun

mipkr, du kannst auf dir auf der GEMA Seite pdf's mit groben Kostenvorschlägen angucken. Bei Veranstaltungen wird das Ganze nach größe des Raumes un Eintrittsgeld berechnet. Allerdings sind die Dimensionen schon relativ hoch, ich gehe davon aus, dass der Höörsaal nicht unbedingt klein ist.

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Mirko
Verfasst am: 11.02.2005, 22:11 Antworten mit Zitat
Es gibt ihn wirklich Anmeldedatum: 17.01.2005 Beiträge: 1210 Wohnort: Bremen
Clemens1 hat Folgendes geschrieben:
Wie gut das klassische Musik nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt
ist *händereib* jetzt bräuchte ich nur noch eine Idee, aber das ließe sich
wohl machen.

Vorsicht. Die Komposition ist nicht mehr geschützt, wenn der Komponist mehr als 70 Jahre lang tot ist (klassische Musik muss nicht alt sein!). Aber Aufnahmen sind natürlich auch geschützt. Einfach eine CD rippen oder den eSel anschmeißen und benutzen was einem gerade gefällt ist ebenfalls nicht rechtens. Also entweder selber musizieren oder jemanden fragen, der das für einen macht. ODER hinreichend freie Aufnahmen verwenden, z.B. von http://www.magnatune.com

Mirko

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Brickfilmer_Mario hat Folgendes geschrieben:
Das genze hat rein garnichts mit der GEMA zutun.

Da bin ich mir immer nicht so sicher. Wenn der Komponist GEMA-Mitglied sein sollte, dann müsste er glaube ich alle Werke anmelden die er veröffentlicht. Und dann müsste auch wieder jede Aufführung angemeldet werden, oder?

Mirko

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Felix, hältst Du das für eine gute Idee? Für den Wettbewerb wäre das natürlich eine einmalige Sache, aber kommerzielle Musik zu verwenden schränkt auch die weitere Verwendung ein. Für eine Veröffentlichung im Netz würdest Du die GEMA-Gebühren sicher nicht zahlen wollen.

Mirko

Edit von Felix, Ich war so frei die Beiträge zusammen zu legen.
Ja, sorry. Ich hatte zweimal als Gast geschrieben und konnte das nicht mehr editieren


Zuletzt bearbeitet von Mirko am 12.02.2005, 11:29, insgesamt einmal bearbeitet
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Felix
Verfasst am: 11.02.2005, 22:19 Antworten mit Zitat
Der Muhmann Anmeldedatum: 10.03.2004 Beiträge: 901 Wohnort: Gießen
mirko, Ich denke die veröffentlichung im Netz ist nicht so riskant wie eine öffentliche Vörführung. Viele Brickfilmer verwenden kommerzielle Musik in ihren Filmen aber so lange der Titel im Abspann steht hat es bis jetzt keinen Probleme gegeben. Ich will es zumindest versuchen da ich sonst keinen Film für den contest habe.

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Clemens1
Verfasst am: 12.02.2005, 00:05 Antworten mit Zitat
Anmeldedatum: 13.03.2004 Beiträge: 127 Wohnort: Österreich
m1rk0 hat Folgendes geschrieben:
Clemens1 hat Folgendes geschrieben:
Wie gut das klassische Musik nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt
ist *händereib* jetzt bräuchte ich nur noch eine Idee, aber das ließe sich
wohl machen.

Vorsicht. Die Komposition ist nicht mehr geschützt, wenn der Komponist mehr als 70 Jahre lang tot ist (klassische Musik muss nicht alt sein!). Aber Aufnahmen sind natürlich auch geschützt. Einfach eine CD rippen oder den eSel anschmeißen und benutzen was einem gerade gefällt ist ebenfalls nicht rechtens. Also entweder selber musizieren oder jemanden fragen, der das für einen macht. ODER hinreichend freie Aufnahmen verwenden, z.B. von http://www.magnatune.com

Mirko

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Da bin ich jetzt kürzlich (genauergesagt heute) auch draufgekommen Traurig
Gibts Beethovens 9 irgendwo legal zum downloaden?
Allerdings stelle ich mir die Frage:
Da klassische Musik von so vielen Orchestern
gespielt wird, wie wollen die dann wissen, dass eine gewisse Aufzeichnung
von ihnen stammt?

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