Regeln für den Wettbewerb der „Steinerei – Das deutsche Brickfilmfestival 2012“
Wettbewerbsthema: ILLUSION
Einsendeschluss: Montag, den 23.04.2012
Adresse zur Einreichung der DVD:
Dirk Böttcher
Am Gehegegraben 28
21147 Hamburg
Deutschland
E-Mail: dirk.boettcher(at)gmx.net
Anmeldeformular: Steinerei-2012-Anmeldeformular.pdf
Festivaltermin: Samstag, den 26.05.2012
Veranstaltungsort des Festivals:
MAGAZIN Filmkunsttheater
Fiefstücken 8
22299 Hamburg
Deutschland
§1
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die ...
a) im brickboard.de-Forum angemeldet ist. Der Grund dafür ist, dass Informationen zum Festival vorrangig dort gegeben werden.
b) aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg) stammt oder sich verpflichtet beim Brickfilmfestival anwesend zu sein. Grund dafür ist, dass die „Steinerei“ auch als Treffpunkt für Brickfilmer dienen soll.
c) nicht Organisator der „Steinerei“ ist.
§2
Eingereicht werden können alle Filme, die ...
a) mit Lego- oder ähnlichem Klick-Stein-Material gedreht wurden.
b) einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema haben (siehe §5).
c) eine Länge von 6:30 Minuten (einschließlich Vor- und Abspann) nicht überschreiten.
§3
Die Filme dürfen ...
a) in beliebiger Sprache gefilmt sein. Filme in anderen Sprachen als deutsch oder englisch müssen deutsch oder englisch untertitelt sein.
b) bereits im Internet oder anderweitig veröffentlicht worden sein.
c) schon in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein, sofern es sich nicht um die „Steinerei“ handelt.
d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben.
§4
Abgelehnt werden Beiträge bei ...
a) der Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material innerhalb des Films, insbesondere photographische Bilder, wortwörtlicher Text (einschließlich Namen!), Musik und Filmsoundtrack – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber hat, dieses Material zu verwenden. Der Wettbewerbsteilnehmer stellt den Organisator der „Steinerei“ von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
b) der Verbreitung von Inhalten, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen, einschließlich des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
c) der Nicht-Einhaltung der Teilnahmebedingungen, verspäteter Einreichung, unvollständigen Informationen/Bildern und unrichtigen oder fehlerhaften Angaben bezüglich der Filmrechte und genutzten Materialien (z.B. Filmmusik).
§4.1
Immaterielles wie Kameraeinstellungen, Geschichten, Settings, Konzepte, Denkfiguren o.ä. darf aus anderen Werken übernommen werden. Die Verwendung von Klickstein-Materialien für die Umsetzung sorgt für genügend Verfremdung und künstlerische Bearbeitung.
§5
Alle eingereichten Filme müssen dem jährlich wechselndem Thema entsprechen, d.h. sie müssen es in irgendeiner Form beinhalten oder sich inhaltlich damit auseinandersetzen. Dazu muss jeder Wettbewerbsteilnehmer in 1-2 Sätzen den Bezug seines Filmes zum Wettbewerbsthema beschreiben (im Anmeldeformular).
§5.1
Es gibt keine Einschränkung in der Anzahl der eingereichten Filme. Somit ist eine Beteiligung an mehreren eingereichten Filmen (als Filmemacher, Synchronsprecher, ...) durchaus erlaubt.
§6
Der Film muss bis zum Einsendeschluss eingereicht werden, wobei das Datum des Poststempels gilt. Zusätzlich ist dem Organisator die Einreichung des Filmes spätestens am Tage des Einsendeschlusses per E-Mail mitzuteilen.
§6.1
Einzureichende Unterlagen sind ...
a) Film auf DVD, abspielbar auf jedem handelsüblichen DVD-Player
b) ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (jeweils eines pro eingereichten Film)
c) Porträtfoto des Regisseurs bzw. Gruppenfoto des Filmteams (jpg - auf DVD oder per E-Mail)
d) 1 - 3 Bilder mit Filmszenen (jpg - auf DVD oder per E-Mail)
e) 1 - 3 Bilder der Produktion (jpg - auf DVD oder per E-Mail)
§6.2
Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten DVD und Unterlagen.
§7
Aus organisatorischen und dramaturgischen Gründen können eventuell nicht alle eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden. Der Organisator darf daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestimmen, welche der eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden und in welchen Wettbewerbskategorien diese teilnehmen.
§8
Die Filme werden im Rahmen des Brickfilmfestivals „Steinerei“ öffentlich aufgeführt. Eine erforderliche Anwesenheit des Teilnehmers, um am Wettbewerb teilzunehmen, gilt nur für Teilnehmer, die nicht aus dem deutschsprachigen Raum stammen (siehe §1).
§8.1
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Film, Ausschnitte und Bilder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung der aktuellen und auch zukünftigen „Steinerei" Veranstaltungen unentgeltlich genutzt werden darf. Dieses schließt journalistische Berichterstattungen (Presse, Fernsehen) als auch die Erstellung und Verkauf von Werbematerialien (z.B. DVDs, Poster) zur Finanzierung des Festivals ein.
§9
Auf dem Festival werden folgende Preise vergeben ...
a) "Preis der Jury"
Der Organisator bestimmt eine Jury aus unabhängigen Personen, die am Tag des Festivals die zum Wettbewerb zugelassenen Filme beurteilen. Die Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.
b) "Preis des Publikums"
Die Vergabe dieses Preises erfolgt durch Abstimmung des anwesenden Publikums auf der Festivalveranstaltung. Das Abstimmungsverfahren wird durch den Organisator festgelegt und vor Ort bekanntgegeben.
c) "Preis der Brickfilmer"
Dazu findet im Vorfelde des Festivas unter allen Wettbewerbsteilnehmer eine Abstimmung statt. Das Verfahren, nach dem dies geschieht, wird den Teilnehmern rechtzeitig durch den Organisator mitgeteilt.
§9.1
Dass ein Film mehr als einen Preis bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury, des Publikums und der Brickfilmer kann nicht erhoben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hamburg, den 29.08.2011
Der Organisator Dirk Böttcher
Wettbewerbsthema: ILLUSION
Einsendeschluss: Montag, den 23.04.2012
Adresse zur Einreichung der DVD:
Dirk Böttcher
Am Gehegegraben 28
21147 Hamburg
Deutschland
E-Mail: dirk.boettcher(at)gmx.net
Anmeldeformular: Steinerei-2012-Anmeldeformular.pdf
Festivaltermin: Samstag, den 26.05.2012
Veranstaltungsort des Festivals:
MAGAZIN Filmkunsttheater
Fiefstücken 8
22299 Hamburg
Deutschland
§1
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die ...
a) im brickboard.de-Forum angemeldet ist. Der Grund dafür ist, dass Informationen zum Festival vorrangig dort gegeben werden.
b) aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg) stammt oder sich verpflichtet beim Brickfilmfestival anwesend zu sein. Grund dafür ist, dass die „Steinerei“ auch als Treffpunkt für Brickfilmer dienen soll.
c) nicht Organisator der „Steinerei“ ist.
§2
Eingereicht werden können alle Filme, die ...
a) mit Lego- oder ähnlichem Klick-Stein-Material gedreht wurden.
b) einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema haben (siehe §5).
c) eine Länge von 6:30 Minuten (einschließlich Vor- und Abspann) nicht überschreiten.
§3
Die Filme dürfen ...
a) in beliebiger Sprache gefilmt sein. Filme in anderen Sprachen als deutsch oder englisch müssen deutsch oder englisch untertitelt sein.
b) bereits im Internet oder anderweitig veröffentlicht worden sein.
c) schon in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein, sofern es sich nicht um die „Steinerei“ handelt.
d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben.
§4
Abgelehnt werden Beiträge bei ...
a) der Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material innerhalb des Films, insbesondere photographische Bilder, wortwörtlicher Text (einschließlich Namen!), Musik und Filmsoundtrack – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber hat, dieses Material zu verwenden. Der Wettbewerbsteilnehmer stellt den Organisator der „Steinerei“ von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
b) der Verbreitung von Inhalten, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen, einschließlich des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
c) der Nicht-Einhaltung der Teilnahmebedingungen, verspäteter Einreichung, unvollständigen Informationen/Bildern und unrichtigen oder fehlerhaften Angaben bezüglich der Filmrechte und genutzten Materialien (z.B. Filmmusik).
§4.1
Immaterielles wie Kameraeinstellungen, Geschichten, Settings, Konzepte, Denkfiguren o.ä. darf aus anderen Werken übernommen werden. Die Verwendung von Klickstein-Materialien für die Umsetzung sorgt für genügend Verfremdung und künstlerische Bearbeitung.
§5
Alle eingereichten Filme müssen dem jährlich wechselndem Thema entsprechen, d.h. sie müssen es in irgendeiner Form beinhalten oder sich inhaltlich damit auseinandersetzen. Dazu muss jeder Wettbewerbsteilnehmer in 1-2 Sätzen den Bezug seines Filmes zum Wettbewerbsthema beschreiben (im Anmeldeformular).
§5.1
Es gibt keine Einschränkung in der Anzahl der eingereichten Filme. Somit ist eine Beteiligung an mehreren eingereichten Filmen (als Filmemacher, Synchronsprecher, ...) durchaus erlaubt.
§6
Der Film muss bis zum Einsendeschluss eingereicht werden, wobei das Datum des Poststempels gilt. Zusätzlich ist dem Organisator die Einreichung des Filmes spätestens am Tage des Einsendeschlusses per E-Mail mitzuteilen.
§6.1
Einzureichende Unterlagen sind ...
a) Film auf DVD, abspielbar auf jedem handelsüblichen DVD-Player
b) ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (jeweils eines pro eingereichten Film)
c) Porträtfoto des Regisseurs bzw. Gruppenfoto des Filmteams (jpg - auf DVD oder per E-Mail)
d) 1 - 3 Bilder mit Filmszenen (jpg - auf DVD oder per E-Mail)
e) 1 - 3 Bilder der Produktion (jpg - auf DVD oder per E-Mail)
§6.2
Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten DVD und Unterlagen.
§7
Aus organisatorischen und dramaturgischen Gründen können eventuell nicht alle eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden. Der Organisator darf daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestimmen, welche der eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden und in welchen Wettbewerbskategorien diese teilnehmen.
§8
Die Filme werden im Rahmen des Brickfilmfestivals „Steinerei“ öffentlich aufgeführt. Eine erforderliche Anwesenheit des Teilnehmers, um am Wettbewerb teilzunehmen, gilt nur für Teilnehmer, die nicht aus dem deutschsprachigen Raum stammen (siehe §1).
§8.1
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Film, Ausschnitte und Bilder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung der aktuellen und auch zukünftigen „Steinerei" Veranstaltungen unentgeltlich genutzt werden darf. Dieses schließt journalistische Berichterstattungen (Presse, Fernsehen) als auch die Erstellung und Verkauf von Werbematerialien (z.B. DVDs, Poster) zur Finanzierung des Festivals ein.
§9
Auf dem Festival werden folgende Preise vergeben ...
a) "Preis der Jury"
Der Organisator bestimmt eine Jury aus unabhängigen Personen, die am Tag des Festivals die zum Wettbewerb zugelassenen Filme beurteilen. Die Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.
b) "Preis des Publikums"
Die Vergabe dieses Preises erfolgt durch Abstimmung des anwesenden Publikums auf der Festivalveranstaltung. Das Abstimmungsverfahren wird durch den Organisator festgelegt und vor Ort bekanntgegeben.
c) "Preis der Brickfilmer"
Dazu findet im Vorfelde des Festivas unter allen Wettbewerbsteilnehmer eine Abstimmung statt. Das Verfahren, nach dem dies geschieht, wird den Teilnehmern rechtzeitig durch den Organisator mitgeteilt.
§9.1
Dass ein Film mehr als einen Preis bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury, des Publikums und der Brickfilmer kann nicht erhoben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hamburg, den 29.08.2011
Der Organisator Dirk Böttcher