Steinerei 2012: Regeln

  • am 29.08.2011 18:46 , bearbeitet am 12.02.2012 20:14
    Regeln für den Wettbewerb der „Steinerei – Das deutsche Brickfilmfestival 2012“

    Wettbewerbsthema: ILLUSION

    Einsendeschluss: Montag, den 23.04.2012

    Adresse zur Einreichung der DVD:

    Dirk Böttcher
    Am Gehegegraben 28
    21147 Hamburg
    Deutschland

    E-Mail: dirk.boettcher(at)gmx.net

    Anmeldeformular: Steinerei-2012-Anmeldeformular.pdf

    Festivaltermin: Samstag, den 26.05.2012

    Veranstaltungsort des Festivals:

    MAGAZIN Filmkunsttheater
    Fiefstücken 8
    22299 Hamburg
    Deutschland


    §1
    Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die ...
    a) im brickboard.de-Forum angemeldet ist. Der Grund dafür ist, dass Informationen zum Festival vorrangig dort gegeben werden.
    b) aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg) stammt oder sich verpflichtet beim Brickfilmfestival anwesend zu sein. Grund dafür ist, dass die „Steinerei“ auch als Treffpunkt für Brickfilmer dienen soll.
    c) nicht Organisator der „Steinerei“ ist.

    §2
    Eingereicht werden können alle Filme, die ...
    a) mit Lego- oder ähnlichem Klick-Stein-Material gedreht wurden.
    b) einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema haben (siehe §5).
    c) eine Länge von 6:30 Minuten (einschließlich Vor- und Abspann) nicht überschreiten.

    §3
    Die Filme dürfen ...
    a) in beliebiger Sprache gefilmt sein. Filme in anderen Sprachen als deutsch oder englisch müssen deutsch oder englisch untertitelt sein.
    b) bereits im Internet oder anderweitig veröffentlicht worden sein.
    c) schon in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein, sofern es sich nicht um die „Steinerei“ handelt.
    d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben.

    §4
    Abgelehnt werden Beiträge bei ...
    a) der Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material innerhalb des Films, insbesondere photographische Bilder, wortwörtlicher Text (einschließlich Namen!), Musik und Filmsoundtrack – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber hat, dieses Material zu verwenden. Der Wettbewerbsteilnehmer stellt den Organisator der „Steinerei“ von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
    b) der Verbreitung von Inhalten, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen, einschließlich des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
    c) der Nicht-Einhaltung der Teilnahmebedingungen, verspäteter Einreichung, unvollständigen Informationen/Bildern und unrichtigen oder fehlerhaften Angaben bezüglich der Filmrechte und genutzten Materialien (z.B. Filmmusik).

    §4.1
    Immaterielles wie Kameraeinstellungen, Geschichten, Settings, Konzepte, Denkfiguren o.ä. darf aus anderen Werken übernommen werden. Die Verwendung von Klickstein-Materialien für die Umsetzung sorgt für genügend Verfremdung und künstlerische Bearbeitung.

    §5
    Alle eingereichten Filme müssen dem jährlich wechselndem Thema entsprechen, d.h. sie müssen es in irgendeiner Form beinhalten oder sich inhaltlich damit auseinandersetzen. Dazu muss jeder Wettbewerbsteilnehmer in 1-2 Sätzen den Bezug seines Filmes zum Wettbewerbsthema beschreiben (im Anmeldeformular).

    §5.1
    Es gibt keine Einschränkung in der Anzahl der eingereichten Filme. Somit ist eine Beteiligung an mehreren eingereichten Filmen (als Filmemacher, Synchronsprecher, ...) durchaus erlaubt.

    §6
    Der Film muss bis zum Einsendeschluss eingereicht werden, wobei das Datum des Poststempels gilt. Zusätzlich ist dem Organisator die Einreichung des Filmes spätestens am Tage des Einsendeschlusses per E-Mail mitzuteilen.

    §6.1
    Einzureichende Unterlagen sind ...
    a) Film auf DVD, abspielbar auf jedem handelsüblichen DVD-Player
    b) ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (jeweils eines pro eingereichten Film)
    c) Porträtfoto des Regisseurs bzw. Gruppenfoto des Filmteams (jpg - auf DVD oder per E-Mail)
    d) 1 - 3 Bilder mit Filmszenen (jpg - auf DVD oder per E-Mail)
    e) 1 - 3 Bilder der Produktion (jpg - auf DVD oder per E-Mail)

    §6.2
    Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten DVD und Unterlagen.

    §7
    Aus organisatorischen und dramaturgischen Gründen können eventuell nicht alle eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden. Der Organisator darf daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestimmen, welche der eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden und in welchen Wettbewerbskategorien diese teilnehmen.

    §8
    Die Filme werden im Rahmen des Brickfilmfestivals „Steinerei“ öffentlich aufgeführt. Eine erforderliche Anwesenheit des Teilnehmers, um am Wettbewerb teilzunehmen, gilt nur für Teilnehmer, die nicht aus dem deutschsprachigen Raum stammen (siehe §1).

    §8.1
    Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Film, Ausschnitte und Bilder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung der aktuellen und auch zukünftigen „Steinerei" Veranstaltungen unentgeltlich genutzt werden darf. Dieses schließt journalistische Berichterstattungen (Presse, Fernsehen) als auch die Erstellung und Verkauf von Werbematerialien (z.B. DVDs, Poster) zur Finanzierung des Festivals ein.

    §9
    Auf dem Festival werden folgende Preise vergeben ...
    a) "Preis der Jury"
    Der Organisator bestimmt eine Jury aus unabhängigen Personen, die am Tag des Festivals die zum Wettbewerb zugelassenen Filme beurteilen. Die Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.
    b) "Preis des Publikums"
    Die Vergabe dieses Preises erfolgt durch Abstimmung des anwesenden Publikums auf der Festivalveranstaltung. Das Abstimmungsverfahren wird durch den Organisator festgelegt und vor Ort bekanntgegeben.
    c) "Preis der Brickfilmer"
    Dazu findet im Vorfelde des Festivas unter allen Wettbewerbsteilnehmer eine Abstimmung statt. Das Verfahren, nach dem dies geschieht, wird den Teilnehmern rechtzeitig durch den Organisator mitgeteilt.

    §9.1
    Dass ein Film mehr als einen Preis bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury, des Publikums und der Brickfilmer kann nicht erhoben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


    Hamburg, den 29.08.2011

    Der Organisator Dirk Böttcher
  • am 29.08.2011 18:54
    Oh mann!
    Ich wollte gerade fragen wann du die regeln noch machst!
  • am 29.08.2011 19:49 , bearbeitet am 29.08.2011 20:16
    Einige Erläuterungen zu den Regeln ...

    Ich habe die Steinerei-Regeln komplett aktualisiert, wobei ich im Wesentlichen die bislang gängige Praxis eingearbeitet habe. Weiterhin habe ich einige wenige Ergänzungen vorgenommen, wobei ich mich durch Regelwerke anderer Festivals habe inspirieren lassen.

    Zunächst habe ich mal die "variablen" Fakten, die sich mit jeder Steinerei ändern (wie Thema, Termin, Veranstaltungsort, ...) den Regeln vorangestellt. Dadurch kann man die wichtigen Eckdaten auf einen Blick erfassen.

    Als Neuerung wird es ein Anmeldeformular geben, wo jeder Teilnehmer seine persönlichen Daten mitteilt und die Regeln per Unterschrift bestätigt. Das Formular wird dann zusammen mit der finalen DVD verschickt. Aber auch im letzten Jahr gab es schon einen ähnlichen Fragebogen.

    zu §1:
    b) Damit versuche ich die Steinerei für internationale Teilnehmer zu öffen, die sich dann allerdings verpflichten müssen zur Steinerei zu kommen. Bislang hatten wir hier nur die "Niederlande", die aber von Hamburg weiter weg ist als "Dänemark".
    Ich war 2007 auf der Steinerei in Hannover, wo der einzige Niederländer, der jemals an der Steinerei teilgenommen hat, auch anwesend war. Es war damals ein Versuch, der aus meiner Sicht nur funktioniert hat, weil der Brickfilmer auch persönlich erschienen ist.
    Nach den bisherigen Regeln müsste ich jeden niederländischen Film akzeptieren, auch wenn die Brickfilmer gar keine Lust haben persönlich zu kommen. Würde ich persönlich nicht so gut finden. Daher der Versuch einer "Pflichtpräsenz".

    Gilt aber weiterhin nicht für den deutschsprachigen Raum! Österreicher und Schweizer Brickfilmer können weiterhin teilnehmen, ohne kommen zu müssen.

    c) War bislang gängige Praxis. Jetzt auch aufgeschrieben.

    zu §2:
    Wo der Steinerei-Beitrag produziert wurde, habe ich gestrichen (war ehemals a). Somit darf auch ein Film eingereicht werden, der im Urlaub auf Mallorca gedreht wurde.
    Die Maximallänge ist von §4 nach §2 gewandert.

    zu §3:
    Die Freiheit der Sprache habe ich gestrichen bzw. um eine Untertitelpflicht ergänzt. Ausgenommen von der Untertitelpflicht sind Fantasiesprachen (z.B. ein Steinzeitfilm auf dem die Personen "Urga! Urga!" sagen).
    Die Aufzählung aller vergangenen Steinereien habe ich verallgemeinert.

    zu §4:
    a) Nicht unüblich bei anderen Festivals: für die korrekte Verwendung von eventuell urheberrechtsgeschützten Materialien ist der Teilnehmer verantwortlich - nicht der Organisator.
    c) Hiermit hat der Organisator die Möglichkeit bei Verstößen der Regeln einen Teilnehmer auszuschließen. Das ist auch bei anderen Festivals üblich.
    Solche Fälle werden aber immer "unter Freunden" geregelt. Es gibt immer gewisse Toleranzen - die man nach Möglichkeit nicht unnötig strapazieren sollte.

    zu §6:
    Neu, aber eigentlich nur aufgeschrieben, wie ich es selbst in den letzten Jahren praktiziert habe.
    Ich schicke meinen Film auch immer auf den letzten Drücker los (Nachtbriefkasten) und da Poststempel in der Regel unlesbar sind, schicke ich fristgerecht (vor Einsendeschluss) noch eine E-Mail los, in der ich (auch wenn doppelt) Bilder und Fragebogen anhänge. So hat der Organisator einen Überblick, welche Filme er noch zu erwarten hat. Ganz toll wäre es auch, wenn man einen privaten YouTube-Link zum Film mitschickt. Das würde sicherlich die Abstimmung zum "Preis der Brickfilmer" erleichtern. Letzteres wollte ich aber nicht als zwingende Verpflichtung festschreiben.

    zu §6.1:
    Zusätzlich zur DVD wird jetzt das bereits erwähnte Anmeldeformular und ein paar Fotos erwartet. Eigentlich bisheriger Standard.
    Neu ist hier nur das Foto des Regisseurs. Gibt es auch bei anderen Festivals.
    Wie ich das verwenden würde, ist noch offen. Aber ein Foto im Programmheft würde vielleicht dem Publikum eine Zuordnung zu den anwesenden Brickfilmern ermöglichen. Ich würde was Lustiges bzw. Kreatives erwarten - ein "Standard-Passfoto" wäre aber auch in Ordnung. Wenn jemandem das zu peinlich ist, kann er sich notfalls auch in Lego nachbauen und fotografieren.

    zu §6.2:
    Nur der Vollständigkeit halber.

    zu §8:
    Hier noch mal zur Anwesenheitspflicht mit dem Verweis auf §1.

    zu §8.1:
    Erklärung zu den unentgeltlich überlassenen Nutzungsrechten. Hier habe ich absichtlich auch zukünftige Steinereien eingeschlossen. Vielleicht soll auf einer zukünftigen Steinerei mal ein Zusammenschnitt der bisherigen Gewinner gezeigt werden. Dann muss der Organisator nicht den einzelnen Brickfilmern hinterherfragen.

    zu §9/§9.1:
    Hier wurde der alte §9 nur übersichtlicher strukturiert.
    Ich würde mich in der Durchführung wieder enger an die Regeln halten und den "Preis der Brickfilmer" komplett im Vorfelde (durch Abstimmung) bestimmen.
    Das wurde entgegen der Regeln auch schon mal anders gehandhabt.

    Ich hoffe, hiermit sind die Regeländerungen nachvollziehbar und niemand ist durch die Fülle an Änderungen verschreckt.
    Es ist nicht das erste mal, dass die Regeln geändert werden und sicherlich auch nicht das letzte mal.

    Wenn mir keine gravierenden Fehler unterlaufen sind und nichts wichtiges vergessen wurde, dann bleiben die Regeln für die Steinerei 2012 so wie genannt.

    Gruß, Dirk.
  • am 29.08.2011 20:07
    Ich wollte gerade fragen wann du die regeln noch machst!
    Die Regeln samt Änderungen habe ich schon seit einer Woche fertig. Eigentlich wollte ich noch das Anmeldeformular fertigstellen, wozu ich aber noch nicht gekommen bin.

    Damit keiner länger warten muss, habe ich das überarbeitete Regelwerk jetzt ohne Anmeldeformular (wird folgen) veröffentlicht.

    Nur mal so nebenbei: der bislang früheste Zeitpunkt der Veröffentlichung der Steinerei-Regeln war November des Vorjahres - der späteste Zeitpunkt (2010) war Ende Februar (keine vier Monate vor Einsendeschluss!). Damit habe ich also schon mal alles bisher dagewesene getoppt ...

    Gruß, Dirk.
  • am 29.08.2011 22:01
    Ein "Hut ab" von mir dafür, dass du dich so gründlich damit auseinander gesetzt hast.
  • am 30.08.2011 20:21
    Ein "Hut ab" von mir dafür, dass du dich so gründlich damit auseinander gesetzt hast.
    kann ich nur unterschreiben!

    Die Regeln sehen sehr gut und durchdacht aus. Auch die Sache, den Brickfilmerpreis vorher abzustimmen gefällt mir.
    Ich will nicht wieder die alte Diskussion hier entfachen, aber wenn man die Filme vorher in hinreichend guter Qualität sehen kann, ist die Regelung so am besten.
  • am 30.08.2011 22:27
    Hallo Boony und 2XMW,

    freut mich zu lesen, dass von euch beiden schon mal zustimmendes Feedback kommt.

    Ich kann also damit rechnen, dass ihr wieder eine erneute Titelverteidigung anstrebt ...?

    Gruß, Dirk.
  • am 31.08.2011 15:40
    Wow, ich bin ebenfalls echt beeindruckt, wie du die Regeln nun neu adaptiert hast. Die Änderungen in §1 finde ich sehr gut ausgedacht und auch das mit dem Anmeldeformular ist gut, es war auch schon in ähnlicher Fassung letztes Jahr vorhanden und entsprechend sinnvoll finde ich es, dies weiter zuführen.

    Ich freue mich schon jetzt auf die verschiedenen Beiträge
  • am 01.09.2011 14:55
    Regeln für den Wettbewerb der „Steinerei – Das deutsche Brickfilmfestival 2012“

    §8.1
    Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Film, Ausschnitte und Bilder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung der aktuellen und auch zukünftigen „Steinerei" Veranstaltungen unentgeltlich genutzt werden darf. Dieses schließt journalistische Berichterstattungen (Presse, Fernsehen) als auch die Erstellung und Verkauf von Werbematerialien (z.B. DVDs, Poster) zur Finanzierung des Festivals ein.
    Kann in dem Film dann trotzdem z.B. Musik unter der Creative Commons Lizenz sein? (Falls ein Ausschnitt mit der Musik gezeigt wird und der Abspann aber nicht) Wenn ja, muss die CC-Lizenz die kommerzielle Nutzung erlauben?
  • am 01.09.2011 19:28
    Regeln für den Wettbewerb der „Steinerei – Das deutsche Brickfilmfestival 2012“

    §8.1
    Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Film, Ausschnitte und Bilder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung der aktuellen und auch zukünftigen „Steinerei" Veranstaltungen unentgeltlich genutzt werden darf. Dieses schließt journalistische Berichterstattungen (Presse, Fernsehen) als auch die Erstellung und Verkauf von Werbematerialien (z.B. DVDs, Poster) zur Finanzierung des Festivals ein.
    Kann in dem Film dann trotzdem z.B. Musik unter der Creative Commons Lizenz sein? (Falls ein Ausschnitt mit der Musik gezeigt wird und der Abspann aber nicht) Wenn ja, muss die CC-Lizenz die kommerzielle Nutzung erlauben?
    Interessante Frage, die aber nicht erst durch meine "neu" formulierten Regeln entstanden ist.

    Wenn man Juristen fragen würde, was man machen müsste, um eine urheberrechtliche 100%ig wasserdichte Steinerei zu veranstalten, dann würden die wahrscheinlich von einer solchen Veranstaltung gänzlich abraten ...

    Ich bin kein Jurist, würde es aber wie folgt auslegen ...

    Zu deiner Frage:
    Du nennst den Musiker im Abspann und bekommst weder für Aufführung noch weitere Nutzung irgendwelches Geld. Öffentliche Aufführung und Weitergabe ist erlaubt und auch das Einstellen ins Internet. Also für dich absolut keine rechtlichen Probleme.

    Ausschnitte deines Filmes werden im Fernsehen (ohne Abspann) gezeigt
    Journalistische Berichterstattung erlaubt das Zeigen von Filmausschnitten, auch wenn es ein gänzlich kommerzieller Film wäre.
    Ich sehe auch kein Problem, wenn in dem Filmausschnitt die CC-lizensierte Musik zu hören ist. Durch die von dir erstellten Bewegtbilder ist die Musik in einem neuen künstlerischen Zusammenhang. Es ist dadurch erkennbar, dass es sich um einen Filmausschnitt handelt und nicht um eine reine Nutzung der Musik.
    Aber letztlich egal, weil das der Fernsehsender zu verantworten hätte und nicht du, es sei denn, der Sender zahlt dir dafür eine Gage.

    Verwendung von Bildern aus deinem Film
    ... für Presse, Zeitungsartikel, Werbung, Programmheft, Poster ... hat letztlich nichts mit der CC-lizensierten Musik zu tun. Somit kein Problem für dich. Mir und Organisatoren künftiger Steinereien gewährst du durch Anerkennung der Regeln das Recht. Also auch kein Problem für mich.

    Verwendung von Filmausschnitten (ohne Abspann) für andere Zwecke
    Hier gibt es das Zitatrecht. Was für Schriftstücke (z.B. Doktorarbeiten) gilt, gilt auch für Filme. Wie lang bzw. kurz das Filmzitat sein muss, ist dabei nicht ganz klar. Man muss aber auf jeden Fall die Quelle nennen, bei Brickfilmen sollte Name des Brickfilmers und Filmtitel reichen. Somit ist also ein Zusammenschnitt von Brickfilmen erlaubt.

    Verkauf einer DVD mit allen Steinerei-Filmen
    In den Creative Commons Lizenzbedingungen ist "nicht-kommerzielle Nutzung" als "Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind" beschrieben. Da du dafür kein Geld bekommst, ist das für dich rechtlich in Ordnung.
    Ich kassiere allerdings dafür Geld - ist das jetzt OK? Aus meiner Sicht ja, weil die DVDs zu einem solch niedrigen Preis verkauft werden (unter 5 EUR), der allenfalls die Materialkosten (DVD-Rohling, Hülle, Label) und den Aufwand (mein Arbeitsaufwand bei der Zusammenstellung, Stromkosten für PC, Druckkosten) deckt. Mein enthaltener "Arbeitslohn" dient nicht zu meiner persönlichen Bereicherung, sondern zur Finanzierung der Veranstaltung.
    Für mich ist das vergleichbar mit dem Förderverein "Brick e.V.". Eingetragene Vereine dürfen keinen wirtschaftlichen Zweck dienen, nehmen aber dennoch Vereinsbeiträge ein und geben Geld aus. Daraus folgere ich, dass nicht jeder Geldfluss einer "kommerziellen Nutzung" von Filmmusik gleichzusetzen ist.

    Eintrittsgeld für die Steinerei
    Wenn ich zur Deckung der Kosten für den Kinosaal einen geringen Eintrittspreis nehmen würde (z.B. 3 EUR), wäre das noch OK ...?
    Ist für mich zu sehen, wie der Verkauf der Steinerei-DVD. Der Betrag ist zur Unterstellung von Gewinnabsichten viel zu gering. Das Geld dient lediglich zur Kostendeckung bzw. jeder Besucher erkauft sich damit einen Sitzplatz im Trockenen. Solange die Brickfilmer kein Geld bekommen, ist die Filmmusik nicht "kommerziell" genutzt.

    Fazit
    Alle Interpretationen entspringen lediglich meinem persönlichen laienhaften Rechtsempfinden. Man neigt ja dazu sich alles schönzureden - vielleicht ist auch alles grundlegend falsch ...
    Letztlich sehe ich das größere Risiko beim Organisator der Steinerei. Der Brickfilmer ist in jedem Fall mit Nennung des Ursprungs der verwendeten CC-lizensierten Musik immer auf der sicheren Seite.

    Was ich mir selbst nicht erklären könnte ...

    Jemand schafft es und verkauft seine Steinerei-DVD nach der Veranstaltung bei eBay für 1000 EUR. Ein für mich eindeutiger und angestrebter "geschäftlicher Vorteil" und das mit einer DVD, die Filme enthält, die wiederum CC-lizensierte Musik enthalten. Ist das erlaubt ...? Kann dafür jemand belangt werden ...? Und wenn ja, wer ...?

    Auf den letzten beiden Steinereien bekam einer der Gewinner ein Preisgeld (kam von einem unbekannten Spender und wurde auf meherere Steinereien aufgeteilt). Wenn nun der Siegerfilm CC-lizensierte Musik enthält, ist das dann eine "kommerzielle Nutzung", weil es eine "Entlohnung" für den Film gab ...?
    Oder gilt dann die "kommerzielle Nutzung" sogar für alle teilnehmenden Filme, weil sie alle durch ihre Teilnahme den Gewinn des Preisgeldes angestrebt haben ...?

    Gruß, Dirk.