Regeln für den Wettbewerb der Steinerei 2006

  • am 17.11.2005 14:00 , bearbeitet am 19.11.2005 15:17
    Regeln für den Wettbewerb der „Steinerei 2006– Das zweite deutsche Brickfilmfestival“

    §1
    Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die
    a) aus dem deutschsprachigen Raum stammt
    b) im Brickboard.de-Forum angemeldet ist

    §2
    Eingereicht werden können alle Filme, die
    a) im deutschsprachigen Raum produziert worden sind
    b) mit Lego- oder ähnlichem Klick-Stein-Material gedreht wurden
    c) einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema "Literaturverfilmung" haben (siehe dazu §5)

    §3
    Die Filme dürfen
    a) in deutscher oder irgendeiner anderen Sprache gefilmt sein
    b) bereits in Internetforen oder anderweitig veröffentlicht worden sein
    c) schon in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein, sofern es sich nicht um die "Steinerei 2005" handelt
    d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben, sofern das nicht auf der "Steinerei 2005" geschehen ist

    §4
    Einschränkungen gibt es bezüglich
    a) der Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material innerhalb des Films, insbesondere Musik und Filmsoundtrack – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis der Urbeberrechtsinhaber hat, dieses Material zu verwenden
    b) der Verbreitung von Inhalten, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen
    c) einer Länge, die 15 Minuten überschreitet

    §5
    Das Thema des Wettbewerbs der "Steinerei 2006" lautet "Literaturverfilmung". Alle eingereichten Filme müssen diesem Thema entsprechen, d. h. sie müssen Verfilmungen von Literatur sein.

    Zu beachten dabei ist,
    a) dass der verfilmte Text allgemein als Literatur zu gelten hat. Das ist gegeben, wenn er in einem Verlag veröffentlicht worden ist und sein/e Autor/in in öffentlichen Zusammenhängen auftaucht, die sich mit Literatur beschäftigen, wie Literaturkritiken, anderen Feuilletonartikeln, Literaturzeitschriften, literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen, Vorträgen oder Veröffentlichungen, Literaturlexiko u. ä.
    b) dass etwas noch keine Literatur ist, bloß weil es in schriftlicher Form vorliegt. Er muss die in a) spezifizierten Konditionen erfüllen
    c) dass ein konservativer Literaturbegriff gilt. Der erweiterte Literaturbegriff im Sinne der Cultural Studies, die alles – Film, Fernsehen, Einkaufen, Gespräche, andere soziale oder persönliche Aktivitäten – unter bestimmten Umständen als Literatur verstehen, kommt nicht zum Tragen. Literatur sind fiktionale, geschriebene Texte, die in Buchform vorliegen.
    d) dass, wie in §4 a) spezifiziert, keinerlei Urheberrechte verletzt werden dürfen. Das gilt für Text, Ton, Bild, Idee, Name und alles sonstige, was einen Urheber hat. Gemeinfreie Texte, deren Verfasser seit über 70 Jahren tot sind, können ohne Einschränkung verwendet werden. Mit einer schriftlichen Erklärung der Rechteinhaber, die das Recht zur Verfilmung einräumen, können aber auch alle anderen Texte verfilmt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechte nicht unbedingt beim Autor liegen, sondern dass in den allermeisten Fällen ein Verlag die Verwertungsrechte besitzt.

    Beispiele für Literaturverfilmungen im Wettbewerbsinn wären beispielsweise
    Logan: "The Cask of Amontillado" [Edgar Allan Poe]
    http://www.logan.brickfilms.com/Films/TCOA.rmvb
    YellowHead Studios: "A Christmas Carol in Bricks" [Charles Dickens]
    http://www.stack.nl/~stefanvz/lego/films.html
    YellowHead Studios: "Daedalus and Icarus" [griechische Sage]
    http://www.brickshelf.com/gallery/wandrer/dandi/yh-dandilarge.rmvb
    Leftfield Studios: "McBeth's" [Shakespeare: "Macbeth"]
    http://www.leftfieldstudios.brickfilms.com/McBethS.rmvb
    Hali: "Good Company" [Joseph Conrad: "Heart of Darkness"]
    http://www.brickshelf.com/gallery/hali/Movies/gc/goodcompany.rm
    Go!Le Go!: "Totentanz" [Johann Wolfgang von Goethe]
    http://golego.de/Movies/GoLeGo_TT_deutsch.rm
    Nosniborus: "Frankenstein" [Mary Shelley]
    http://www.nosniborus.brickfilms.com/movies/frankenstein_web.rm
    Alle diese Filme könnten aber aufgrund der in §2 a) oder §3 c) spezifizierten Einschränkungen nicht an der "Steinerei 2006" teilnehmen.

    §6
    Alle Filme müssen bis spätestens 30. März 2006 eingereicht werden. Das geschieht per Mail-Attachment an mwm AT mathias-mertens.de, per Zusendung eines Links auf die Datei zum Download oder per Post mit Datenträger an Mathias Mertens, Heinrich-Wöhler-Str. 32, 31020 Salzhemmendorf. Die Filme müssen in einem gängigen Format komprimiert sein – Mpeg, Avi, RealMedia, Quicktime – und auf einem Windows XP-System mit entsprechender Software abspielbar sein. Beschränkungen hinsichtlich der Dateigröße gibt es nicht, man sollte aber die Handhabbarkeit bei der Erstellung und Verschickung berücksichtigen. Beim Einreichen ist darauf zu achten, dass Name, Adresse, Mailadresse, Telephonnummer und Brickboard-Name des Teilnehmers angegeben werden.

    §7
    Der Organisator behält sich vor, unter den eingereichten Beiträgen, die den oben ausgeführten Bedingungen entsprechen, eine Vorauswahl vorzunehmen und die Teilnehmer des Wettbewerbes zu bestimmen. Dies geschieht vor allem wegen der zeitlichen Beschränkungen des Wettbewerbs. Einspruch gegen diese Auswahl kann nicht erhoben werden.

    §8
    Die Filme werden im Rahmen des Festivals „Steinerei 2006“ am 13. Mai 2005 im Kino im Künstlerhaus Hannover öffentlich vorgeführt. Die Anwesenheit des Filmproduzenten ist weder erforderlich, um am Wettbewerb teilzunehmen, noch um einen Preis zu gewinnen.

    §9
    Die Organisatoren bestimmen eine Jury, die am Tag des Festivals die zum Wettbewerb zugelassenen Filme beurteilt. Die Jury vergibt daraufhin den Preis "Bester Film der Steinerei 2006". Außerdem stimmt das anwesende Publikum darüber ab, welcher Film mit dem Preis "Publikumspreis der Steinerei 2006" ausgezeichnet wird. Dass ein Film beide Preise bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury und des Publikums kann nicht erhoben werden.

    Salzhemmendorf, den 17. November 2005

    Mathias Mertens (hauptverantwortlicher Organisator der Steinerei 2006)
  • am 17.11.2005 19:22
    Hurra!

    Bei $6 (ganz schön billig ) würde ich aber empfehlen, dass Du Dir die Filme nicht als Attachment zusenden lässt, sondern nur Links darauf.

    Mirko
  • am 17.11.2005 19:35
    Also wenn das die gleichen Regeln wie beim Letzten mal sind (nur ein wenig abgeändert), dann geht das glaub ich auch per link. Zumindestens hab ich Mert letztes mal auch nurn Link geschickt.

    mipkr
  • am 18.11.2005 12:17
    Also wenn das die gleichen Regeln wie beim Letzten mal sind (nur ein wenig abgeändert), dann geht das glaub ich auch per link. Zumindestens hab ich Mert letztes mal auch nurn Link geschickt.
    Da hatte ich auch keine Sorge, es war eher als Tipp an Mathias gedacht, er ist ja derjenige dessen Postfach dabei überstrapaziert wird.

    Mirko
  • am 18.11.2005 13:15
    Ich habe das mit dem Link jetzt auch reingeschrieben.
    Mein Postfach kann das schon vertragen, und mit DSL habe ich auch keine Probleme so etwas herunterzuladen. Aber Link ist vielleicht für alle die angenehmere Variante.
  • am 19.11.2005 10:58
    btw. ich hab was zum letzen Film von mir also zum Film für die Steinerei2005 gefunden. Ich war wohl nicht der einziege der seinen Brickfilm "Der Koffer" genannt hat, dabei war ich mir doch so sicher das niemand so einen Einfallslosen Namen für seinen Film nehmen könnte.

    http://arnep.de/kreativ/bild/der_koffer/index.html

    mipkr
  • am 25.11.2005 14:21
    Ich hab mal eine Frage. Ich habe etwas nicht so verstanden...

    Kann ich also ein Buch oder ein Gedicht verfilmen und den Original Text zB einblenden wenn der Verfasser noch lebt? Wenn der verfasser schon über 70 Jahre tot ist und er sozusagen GEMA frei ist, kann ich dann also auch den Original Text nehmen?

    Goete und Schiller kann man ja allemal nehmen, denke ich mal, oder?
  • am 25.11.2005 14:44 , bearbeitet am 15.12.2023 16:18
    Kann ich also ein Buch oder ein Gedicht verfilmen und den Original Text zB einblenden wenn der Verfasser noch lebt?
    Nur wenn Du ausdrücklich die Rechte dazu hast und Dir das schriftlich vom Rechteinhaber hast bestätigen lassen.
    Wenn der verfasser schon über 70 Jahre tot ist und er sozusagen GEMA frei ist, kann ich dann also auch den Original Text nehmen?
    Ja.

    Dazu gibt es aber hier schon einen recht umfangreichen Thread, da kannst Du das eigentlich alles nachlesen. Generell ist zu empfehlen gemeinfreie Texte zu nehmen, weil alles andere ziemlich kompliziert werden kann.

    Mirko
  • am 23.02.2006 14:48
    hab noch eine Frage:
    könnte nicht vielleicht jemand die Bewertungskriterien hinposten?
    Geht es auch um Qualität und ist es auch wichtig, ob der Name des Machers eingeblendet wird???
    Wenn jemand schreiben könnte, wonach die Jury ungefähr entscheidet, wäre das nett...
  • am 23.02.2006 20:48
    Hm...
    Also ich will Mert nicht vorweg ins Wort fallen, aber ich denke dass die Idee, die Umsetzung, WIE es umgesetzt wurde, das Set, beleuchtung usw. shon eine Rolle spielen werden. Ob da nun der Name drinnen steht ist eher unerheblich für eine Bewertung. Oder weniger, sagen wir so....

    Ich denke, Du kannst Doch auch Filme für Dich bewerten. Den einen findest Du gut, den anderen weniger... Wieviel StarWars-Filme kennst Du? Warum ist der eine besser als der andere...???

    Stell Dir diese Frage und gucke, wonach Du entscheidest...dann bist Du auf dm besten Wege...