Regeln für die Steinerei 2008

  • am 28.11.2007 09:12 , bearbeitet am 08.03.2008 12:42
    Regeln für den Wettbewerb der „Steinerei 2008 – Das vierte deutsche Brickfilmfestival“

    §1
    Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die
    a) im Brickboard.de-Forum angemeldet ist. Der Grund dafür ist, dass Informationen zum Festival ausschließlich dort gegeben werden.
    b) aus dem deutschsprachigen Raum stammt. Eine Sonderregelung gilt seit letztem Jahr für Personen aus den Niederlanden, die ebenfalls Wettbewerbsbeiträge einreichen dürfen.

    §2
    Eingereicht werden können alle Filme, die
    a) im deutschsprachigen Raum bzw. in den Niederlanden produziert worden sind
    b) mit Lego- oder ähnlichem Klick-Stein-Material gedreht wurden
    c) einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema "Remake" haben (siehe dazu §5)

    §3
    Die Filme dürfen
    a) in deutscher oder irgendeiner anderen Sprache gefilmt sein
    b) bereits in Internetforen oder anderweitig veröffentlicht worden sein
    c) schon in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein, sofern es sich nicht um die "Steinerei 2005", die "Steinerei 2006" oder die "Steinerei 2007" handelt
    d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben, sofern das nicht auf der "Steinerei 2005", der "Steinerei 2006" oder der "Steinerei 2007"geschehen ist

    §4
    Einschränkungen gibt es bezüglich
    a) der Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material innerhalb des Films, insbesondere photographische Bilder, wortwörtlicher Text (einschließlich Namen!), Musik und Filmsoundtrack – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber hat, dieses Material zu verwenden
    b) der Verbreitung von Inhalten, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen, einschließlich dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
    c) einer Länge, die 6:30 Minuten überschreitet

    §4.1

    Immaterielles wie Kameraeinstellungen, Geschichten, Settings, Konzepte, Denkfiguren o. ä. darf aus anderen Werken übernommen werden. Die Verwendung von Klickstein-Materialien für die Umsetzung sorgt für genügend Verfremdung und künstlerische Bearbeitung.

    §5
    Das Thema des Wettbewerbs der "Steinerei 2008" lautet "Remake". Alle eingereichten Filme müssen diesem Thema entsprechen, d. h. sie müssen in irgendeiner Form ein Remake sein oder sich inhaltlich damit auseinandersetzen.

    1. Das Remake eines Films als Brickfilm. Vorbilder dafür sind z. B. "One" von Spite Your Face oder "Beverly Brick Cop" von Brixhouse oder "Pulp Fiction" von Oliver Baentsch.

    One
    http://www.spiteyourface.com/one/

    Beverly Brick Cop
    http://www.brixhouse.de/filme_bbc.htm

    Brick Fiction und Psycho
    http://oliverbaentsch.de/blog/der-autor/kino-mit-kloetzchen/steinzeit-filme/

    2. Das Remake eines Brickfilms, eigener oder fremder. Wichtig: Die Erlaubnis der Regisseure muss eingeholt werden, es darf nicht der Original-Ton verwendet werden und das eigene Werk sollte sich ästhetisch von dem Vorbild abheben (sonst kann man sich auch das angucken). Vorbilder sind z.B. die Rapunzel-Filme auf brickfilms.com

    Rapunzel
    http://zirk.brickfilms.com/media/movies/Rapunzel.mov

    Rapunzel (The true story)
    http://brickbrock.brickfilms.com/films.htm

    RP2020
    http://www.thehowlingfantods.com/bricktastic/rp2020.html

    It’s Rapunzel
    http://www.flash1015.brickfilms.com/rkniggits.rm

    3. Das Remake einer Fernsehsendung, eines Musikvideos, einer Theateraufführung, einer Geschichtsszene.

    4. Das Heraufbeschwören/Wiedererzeugen (=Remake) einer bestimmten Zeit mittels einer eigenen Geschichte, die dazu passt. Vorbild ist z. B. Sönke Wortmanns "Das Wunder von Bern" und die fünfziger Jahre.

    5. Das Erzählen einer Geschichte zum Thema Remake (Wiedermachen,Wiedererzeugen). Ein Beispiel wäre Holgors „Was wäre wenn“, ein Film, in dem etwas wiederholt (=remaked) wird, um zu einem besseren Ergebnis zu kommen.

    Was wäre wenn
    http://www.brickboard.de/viewtopic.php?t=948

    §6
    Alle Filme müssen bis spätestens 16. Mai 2008 eingereicht werden, es gilt das Datum des Poststempels. Die Filme müssen als DVD zur Verfügung gestellt werden und auf jedem handelsüblichen DVD-Player abspielbar sein. Die DVD wird an Mathias Mertens, Zeppelinstraße 2a, 37083 Göttingen geschickt. Beim Einreichen ist darauf zu achten, dass Name, Adresse, Mailadresse, Telephonnummer und Brickboard-Name des Teilnehmers oder bei Gruppenarbeiten aller Teilnehmer angegeben werden.

    §7
    Aus organisatorischen und dramaturgischen Gründen können nur 12 Filme im Wettbewerb zu sehen sein. Jeder, der oder die einen Film für den Wettbewerb eingereicht hat, ist berechtigt, an der Auswahl der Wettbewerbsbeiträge für das Festival mitzuwirken. Dieses geschieht in einem geheimen Wahlverfahren, das den Wahlberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben wird. Einspruch gegen die Auswahl der Filme kann nicht erhoben werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    §8
    Die Filme werden im Rahmen des Festivals „Steinerei 2008“ am 11. oder 12. Juli 2008 (der genaue Termin wird noch rechtzeitig im Brickboard bekannt gegeben) in Hildesheim öffentlich vorgeführt. Die Anwesenheit des Filmproduzenten ist weder erforderlich, um am Wettbewerb teilzunehmen, noch um einen Preis zu gewinnen.

    §9
    Der Organisator bestimmt eine Jury, die am Tag des Festivals die zum Wettbewerb zugelassenen Filme beurteilt. Die Jury vergibt daraufhin den "Preis der Jury Steinerei 2008". Außerdem stimmt das anwesende Publikum darüber ab, welcher Film mit dem "Preis des Publikums Steinerei 2008" ausgezeichnet wird. Darüber hinaus bestimmen alle Wettbewerbsteilnehmer untereinander im Vorfeld den "Preis der Brickfilmer Steinerei 2008". Das Verfahren, nach dem dies geschieht, wird den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. Dass ein Film alle drei Preise bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury und des Publikums kann nicht erhoben werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Göttingen, 28. November 2007

    Der Organisator Mathias Mertens
  • am 28.11.2007 15:16
    Wo findet die Steinerei denn 2008 statt ???
  • am 28.11.2007 15:21 , bearbeitet am 28.11.2007 16:10
    Laut §8: in Hildesheim am 11. oder 12. Juli 08.

    €: Macht doch nichts ;)
  • am 28.11.2007 15:48
    uuuuuuuuuuuuups hab ich übersehn
    sorry
  • am 29.11.2007 19:23
    Müssen oder sollen bei Kooperationen / Teamwork beide Adressen... bei der Abgabe angegeben werden, oder gibt einer seine Daten stellvertretend für alle ab?
  • am 30.11.2007 07:15
    Guter Hinweis, ich habe das bei den Regeln ergänzt: Es müssen Angaben zu allen Teilnehmern bei Gruppenarbeiten gemacht werden.

    Außerdem habe ich bei dem Passus, dass man im Brickboard-Forum angemeldet sein muss, den Hauptgrund angegeben: dass hier die Informationen zum Festival gegeben werden.
  • am 03.12.2007 19:51
    ...
    §4
    Einschränkungen gibt es bezüglich
    a) der Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material innerhalb des Films, insbesondere photographische Bilder, wortwörtlicher Text (einschließlich Namen!)
    ...
    heißt das, wenn ich nun z.b. "harry potter" remaken will, dann darf der film nicht "harry potter" heißen und es darf auch kein "harry potter" dadrin vorkommen?
    wie soll man denn dann einen film remaken?

    philfilms
  • am 03.12.2007 19:57
    ´Harry Potter heisst zu Deutsch Harald Töpfer.
    da Du ja aber keine Rechte am Genre, Namen und charaktäre hast kannst Du das sowieso nicht SO machen. Also Du kannst nicht einen Teil von Potter "nachmachen/remaken". Jedenfalls nicht unter verwendung der Namen/Charaktäre.
    Ein Ausnahme KÖNNTE hier StarWars sein, da Lukas ausdrücklich Fanfilme, Parodien und "zwischenfilme"(also Filme die das StarWars-Universum erweitern) erlaubt hat, so lange sie nicht kommerziel vermakrtet werden. Du könntest also ein Film über einen Stormtrooper machen.

    Aber Blockbuster, Filme usw kannst Du definitiv NICHT nachmachen/remaken. Und wenn, dann nur so dass alles völlig verfremdet ist. Somit wäer aber der bezug/Herkunft kaum noch ersichtbar. Ergo, hast Du damit keine Chance.
    Das Thema stösst hier einfach an seine Grenzen. Vieleicht ist es auch nur..ungünstig beschrieben. mert hätte genau so gut schreiben können dass Du nix remaken darfst woran Du nicht das copyright hast, einschliesslich Blockbuster

    Aber man kann ja noch sooo vieles anderes Remaken....
  • am 04.12.2007 08:58
    Mario hat das ausführlich erklärt. Ich sehe allerdings auch kein Hindernis darin, dass keine Namen verwendet werden dürfen. Denn Filmdialoge klingen selten so:

    Harry: Was machst Du da?
    Hermione: Ich braue einen Zaubertrank, Harry Potter!
    Harry: Du bist ja eine Streberin.
    Hermione: Bloß weil ich nicht wie Du, Harry Potter, alles mit meinem Zauberstab mache, bin ich noch lange keine Streberin, Harry Potter.
    Harry: Mein Gott, bist du empfindlich.
    Hermione: Manche Leute müssen eben mehr machen als Du, Harry Potter.

    usw.

    Will sagen: Die Figuren können sich auch unterhalten, ohne dass der Name genannt werden muss. Macht man ja sonst auch so. Der Wiedererkennungswert ergibt sich aus dem Charakter der Figuren, ihren Handlungen, bestimmten Settings und Szenen. Den Namen braucht man dafür nicht.

    Und wer sagt denn eigentlich, dass ein Remake genau so heißen muss wie das, was es remaked?
  • am 04.12.2007 18:22
    Wo bleibt denn der Sinn des Remake, wen man keine Filme oder Blockbuster nachmachen kann?

    Um beim Beispiel Harry Potter zu bleiben ist es doch kein Problem eine Geschichte an einer Zauberschule spielen zu lassen, die den Zuschauer wissend schmunzeln lassen, da Harry Potter (mittlerweile bei jeder neuen Zaubergeschichte) durchschimmert...

    Lange Rede keinen Sinn: Muss eine Geschichte so unglablich verfremdet sein, dass man den copyright geschützen Film (fast) nicht mehr erkennt? ?